Vertragsverletzungverfahren

Vertragsverletzungverfahren
(nach Art. 226 und 227 EGV). Jeder EU-Mitgliedstaat kann den  EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus dem EG-Vertrag verstoßen hat. Ebenso kann die  Europäische Kommission den EuGH anrufen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus dem EG-Vertrag verstoßen hat.

Lexikon der Economics. 2013.

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